Anwalt für Verkehrszivilrecht in Berlin-Buch

Nach einem Verkehrsunfall geht es selten nur um Blech. Es geht um Reparaturkosten, Wertminderung, einen Mietwagen, Schmerzensgeld bei Verletzungen — und um die gegnerische Haftpflichtversicherung, die diese Ansprüche zunächst gerne kleinrechnet. Als Anwalt für Verkehrszivilrecht in Berlin-Buch setzt Krebs & Behr seit 2007 Schadensersatzansprüche durch — für Geschädigte aus Buch, Pankow, Karow, Französisch Buchholz, Blankenburg und dem Brandenburger Umland um Bernau und Panketal.

Unfallregulierung und Schadensersatz

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf vollständigen Ausgleich des entstandenen Schadens. In der Praxis übersehen Geschädigte regelmäßig Positionen, die ihnen zustehen — etwa die merkantile Wertminderung am reparierten Fahrzeug, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Pkw, die Kosten für ein qualifiziertes Sachverständigengutachten oder die Allgemeine Kostenpauschale für den Aufwand der Schadensabwicklung selbst.

Wir prüfen das Schadensbild vollständig, fordern alle Positionen schriftlich gegenüber der gegnerischen Versicherung an und reagieren auf typische Kürzungsversuche — den Verweis auf eine günstigere Werkstatt, die Bestreitung des Nutzungsausfalls, das Bestreiten der Mietwagenklasse oder die pauschale Kürzung von Sachverständigenkosten. Bei Streit über die Reparaturhöhe entscheidet im Zweifel das Amtsgericht Pankow/Weißensee, vor dem die meisten zivilrechtlichen Verkehrssachen im Bezirk Pankow verhandelt werden.

Personenschaden und Schmerzensgeld

Bei Verletzungen kommen zum Sachschaden Ansprüche auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und — bei dauerhaften Folgen — Ansprüche aus Erwerbsminderung hinzu. Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung, nicht nach festen Tabellen. Wir orientieren uns an aktuellen Schmerzensgeldtabellen und vergleichbarer Rechtsprechung, lassen ärztliche Befunde durch ein eigenes Gutachten absichern, wenn die Versicherung Atteste anzweifelt, und sichern Beweise früh — gerade bei HWS-Verletzungen ist eine zeitnahe Dokumentation entscheidend, weil Versicherer hier regelmäßig die Kausalität bestreiten.

Streit mit der Versicherung

Geschädigte können ihren Anspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen (§ 115 VVG) — ein Klageweg gegen den Unfallgegner persönlich ist nicht nötig. Trotzdem bedeutet das nicht, dass die Regulierung reibungslos läuft. Häufige Konfliktpunkte: Mitverschulden und Haftungsquote, Verweis auf fiktive Abrechnung statt tatsächlicher Reparaturkosten, die 130-Prozent-Grenze beim Reparaturschaden, Streit um die Erforderlichkeit der Werkstattwahl, Restwertangebote von Online-Börsen.

Wir verhandeln Quoten, klagen wenn nötig die volle Forderung ein und nutzen das Quotenvorrecht des Geschädigten, das viele Mandanten nicht kennen: Bei Mitverschulden wird die Quote nicht symmetrisch zwischen Geschädigtem und Versicherung verteilt — Selbstbeteiligungen und nicht erstattete Positionen fallen zuerst dem Versicherer zur Last.

Fahrzeug-Kaufrecht und Werkstattstreit

Nicht jedes Verkehrsmandat hat seinen Ursprung im Unfall. Wir vertreten Sie auch beim Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs vom Händler oder von privat — Rückabwicklung, Minderung oder Nachbesserung —, bei Streit über die Abrechnung einer Reparatur oder bei sittenwidrig überhöhten Werkstattrechnungen. Wer ein gebrauchtes Auto kauft und kurz darauf einen verschwiegenen Vorschaden entdeckt, hat häufig mehr Spielraum als gedacht; die Beweislast verschiebt sich in den ersten zwölf Monaten zugunsten des Verbrauchers.

Was wir nicht übernehmen: Wir sind eine Zivilrechtskanzlei. Bußgeldverfahren, Punkte in Flensburg, Fahrverbote, MPU-Vorbereitung sowie Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer fallen ins Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht — dafür benötigen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Auf Wunsch verweisen wir Sie an eine geeignete Kanzlei.

So gehen wir vor

Im Verkehrszivilrecht zählt die Beweissicherung in den ersten Tagen. Deshalb folgen wir einem schlanken Ablauf: kurzes Erstgespräch zur Sachverhalts- und Fristenklärung, Anforderung der Polizeiakte und Sichtung Ihrer Unterlagen (Polizeiprotokoll, Schadensgutachten, ärztliche Atteste, Versicherungs-Korrespondenz), schriftliche Einschätzung mit Handlungsempfehlung und transparenter Kostenrahmen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Wenn eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung besteht, klären wir die Deckung vorab.

Ihr Anwalt für Verkehrszivilrecht in Berlin-Buch

Im Verkehrszivilrecht beraten Sie beide Gesellschafter unserer Kanzlei — beide bearbeiten die volle Bandbreite, von der Unfallregulierung über Personenschäden bis zum Fahrzeug-Kaufrecht. Welcher Anwalt Ihr Mandat führt, richtet sich nach Präferenz und Verfügbarkeit; das klären wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall überhaupt einen Anwalt — übernimmt nicht die gegnerische Versicherung alles?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den Schaden regulieren, hat aber kein Interesse daran, jede Ihnen zustehende Position freiwillig vollständig zu zahlen. Typische Kürzungen: Sachverständigenkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung. Die gesetzlichen Anwaltskosten zählen bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden — die Versicherung trägt also in der Regel auch unser Honorar.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich in drei Jahren — die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie vom Schädiger Kenntnis hatten. Bei Personenschäden gelten zusätzliche Höchstfristen. Wir empfehlen trotzdem: möglichst zeitnah handeln, sonst werden Zeugen unsicher und Atteste verlieren an Aussagekraft.

Was bedeutet die 130-Prozent-Grenze?

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung darf dann auf Wiederbeschaffungswert minus Restwert kürzen, statt die Reparatur zu erstatten. Liegt die Reparatur knapp unter 130 Prozent, muss das Fahrzeug tatsächlich fachgerecht repariert und mindestens sechs Monate weitergenutzt werden — sonst kann die Versicherung später dennoch nachkürzen.

Ich habe eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung — was bringt die?

Sie übernimmt das Kostenrisiko bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, einschließlich gerichtlicher Auseinandersetzung. Wir holen vor jeder Beauftragung eine Deckungszusage ein. Wichtig: Verkehrsrechtsschutz deckt zivilrechtliche Streitigkeiten — Bußgeldverfahren und Strafsachen sind in eigenen Bausteinen geregelt, die nicht jede Police enthält.

Mein Schmerzensgeld-Angebot der Versicherung kommt mir niedrig vor — was kann ich tun?

Versicherer orientieren sich bei Erstangeboten an internen Tabellen, die regelmäßig unter dem liegen, was Gerichte in vergleichbaren Fällen zusprechen. Ein Vergleich mit aktueller Rechtsprechung — etwa über Schmerzensgeld-Datenbanken — zeigt häufig deutlich höhere Spielräume. Bei HWS-Verletzungen oder länger anhaltenden Beschwerden ist eine ärztliche Verlaufsdokumentation oft entscheidend für die Höhe.

Sie hatten einen Unfall, streiten mit einer Versicherung oder mit einem Fahrzeug-Verkäufer? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular — wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück. Krebs & Behr sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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