Kündigung erhalten? Anwalt für Arbeitnehmer in Berlin-Buch

Wer eine Kündigung erhalten hat, steht oft unter Zeitdruck und unterschätzt, wie schnell arbeitsrechtliche Rechte verfallen. Die Kanzlei Krebs & Behr vertritt Arbeitnehmer seit 2007 in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen: von der Kündigung über die Abmahnung bis zum Streit um Urlaub und Arbeitszeugnis. Wir prüfen Ihre Lage, sagen Ihnen klar, wie Ihre Aussichten stehen, und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Kündigung erhalten: Die Drei-Wochen-Frist entscheidet

Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam — aber Sie müssen sich rechtzeitig wehren. Wer eine Kündigungsschutzklage erheben will, hat dafür nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als von Anfang an wirksam — unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich gewesen wäre.

Ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift, hängt von der Betriebsgröße und Ihrer Beschäftigungsdauer ab. Auch in Kleinbetrieben und während der Probezeit sind Kündigungen aber nicht grenzenlos zulässig — etwa bei Diskriminierung oder Treuwidrigkeit. Wir prüfen Ihre Kündigung auf Form- und Fristfehler, auf die soziale Rechtfertigung und auf Fehler bei der Sozialauswahl und vertreten Sie in der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Abfindung: Was sich realistisch verhandeln lässt

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis entsteht sie meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs: Der Arbeitgeber zahlt, um den Prozess und das Risiko einer Weiterbeschäftigung zu beenden. Als grobe Verhandlungsbasis gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Klage, der Prozesssituation und Ihrem Verhandlungsspielraum ab. Wir schätzen Ihre Position ein und verhandeln die Abfindung für Sie, statt das erstbeste Angebot anzunehmen.

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer bei Krebs & Behr in Berlin-Buch

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung wiegt schwer: Sie ist oft die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Wirksam ist sie aber nur, wenn sie ein konkretes Fehlverhalten benennt, klar zur künftigen Vertragstreue auffordert und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht. Pauschale Vorwürfe genügen nicht. Ist eine Abmahnung unberechtigt oder zu unbestimmt, können Sie ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen oder eine Gegendarstellung zur Akte geben. Wir prüfen, ob sich der Widerspruch lohnt — und ob er strategisch klug ist, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld im Krankheitsfall

Wer krank wird, hat in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung in voller Höhe durch den Arbeitgeber (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst danach übernimmt die Krankenkasse mit dem niedrigeren Krankengeld. Streit entsteht häufig über Anzeige- und Nachweispflichten, über wiederholte Erkrankungen oder über gekürztes Entgelt. Wir prüfen, ob Ihr Arbeitgeber zu Recht gekürzt hat, und setzen offene Entgeltansprüche notfalls gerichtlich durch.

Streit um den Urlaub

Ihr gesetzlicher Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche (Bundesurlaubsgesetz); viele Arbeitsverträge gewähren mehr. Der Arbeitgeber muss Ihren Urlaubswunsch grundsätzlich erfüllen — ablehnen darf er nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Wünschen anderer Beschäftigter. Auch beim Verfall von Urlaub und bei der Abgeltung nicht genommener Tage zum Ende des Arbeitsverhältnisses gelten klare Regeln. Wir setzen Ihre Urlaubsansprüche durch, bevor sie verfallen.

Das Arbeitszeugnis — wohlwollend und wahr

Zum Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung), auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Es muss wohlwollend formuliert und zugleich wahr sein — ein Spannungsverhältnis, aus dem sich die bekannten Zeugnisformulierungen entwickelt haben. Manche Wendung klingt positiv und bedeutet das Gegenteil. Wir entschlüsseln Ihr Zeugnis, zeigen Abwertungen auf und fordern eine Korrektur, wenn die Bewertung nicht Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht.

So gehen wir vor

Am Anfang steht eine nüchterne Einschätzung: Wie stehen Ihre Aussichten, was ist realistisch erreichbar, welche Fristen laufen? Erst danach entscheiden Sie, ob die außergerichtliche Einigung oder die Klage der bessere Weg ist. Wir vertreten Arbeitnehmer aus Berlin-Buch, Pankow und dem nördlichen Umland vor dem Arbeitsgericht. Schildern Sie uns Ihren Fall, am besten, bevor eine Frist abläuft.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen eine Kündigung zu wehren?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — auch wenn sie inhaltlich angreifbar war.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung wird meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ausgehandelt. Als grobe Orientierung dient ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten und der Verhandlung ab.

Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja. Ist die Abmahnung unberechtigt oder zu unbestimmt, können Sie ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen oder eine Gegendarstellung zur Akte reichen. Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, sollte aber mit Blick auf das laufende Arbeitsverhältnis abgewogen werden.

Wie lange zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit?

In der Regel sechs Wochen in voller Höhe (Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das niedriger ausfällt als Ihr bisheriges Entgelt.

Muss ich eine Kündigung in der Probezeit hinnehmen?

Auch in der Probezeit und in Kleinbetrieben ist eine Kündigung nicht grenzenlos zulässig. Form- und Fristfehler, Diskriminierung oder treuwidriges Verhalten können sie angreifbar machen. Eine Prüfung lohnt sich auch hier — und die Drei-Wochen-Frist gilt ebenfalls.

Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis, auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung (§ 109 Gewerbeordnung). Auffällige Formulierungen sollten Sie prüfen lassen, bevor Sie das Zeugnis akzeptieren.

Sie haben eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein fragwürdiges Zeugnis erhalten? Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular — je früher, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

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