Anwalt für Mietrecht in Berlin-Buch
Ob Mieter oder Vermieter: im Mietrecht geraten Menschen oft unverhofft in eine Auseinandersetzung. Eine Eigenbedarfskündigung liegt im Briefkasten, der Vermieter erhöht die Miete, die Heizung fällt aus oder ein Eigentümerwechsel verändert plötzlich die Lage. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Buch beraten wir Mieter und Vermieter aus Buch, Pankow, Karow, Französisch Buchholz und Bernau seit 2007.
Kündigung und Eigenbedarf
Eine Kündigung verändert oft die gesamte Lebensplanung. Auf Mieterseite prüfen wir, ob die Kündigung formal und inhaltlich wirksam ist: Begründung, Frist, Zustellung. Häufig wird eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, ohne dass der geltend gemachte Bedarf konkret dargelegt ist oder das Kündigungsschreiben enthält Formfehler, die zur Unwirksamkeit führen können. Mieter haben außerdem einen Anspruch auf Widerspruch nach der Sozialklausel, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Auf Vermieterseite hilft eine sauber begründete Kündigung, langwierige Räumungsklagen zu vermeiden. Wir prüfen die Voraussetzungen für Eigenbedarf oder Verwertungskündigung, formulieren die Begründung gerichtsfest und begleiten den Räumungsprozess bis zur Zwangsräumung.
Mietminderung und Mängel der Wohnung
Eine Wohnung muss in einem Zustand sein, der den vereinbarten Gebrauch ermöglicht. Schimmel im Schlafzimmer, eine ausgefallene Heizung im Winter, ein anhaltender Wasserschaden oder Baulärm aus der Nachbarwohnung sind Mängel, die zur Mietminderung berechtigen. Entscheidend ist, dass der Mangel rechtzeitig und schriftlich angezeigt wird — sonst läuft der Minderungsanspruch ins Leere.
Wir prüfen, ob ein anzeigepflichtiger Mangel vorliegt, in welcher Höhe gemindert werden darf und ob ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete besteht. Auf Vermieterseite wehren wir überzogene Minderungsansprüche ab und sorgen dafür, dass eine berechtigte Mängelanzeige nicht zum Mietausfall ohne Grundlage wird.
Mieterhöhung
Wer eine Mieterhöhung erhält, sollte ihr nicht ungeprüft zustimmen. Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen, müssen sich aber an Kappungsgrenzen, Sperrfristen und Formvorschriften halten. In Berlin gilt ergänzend die Kappungsgrenzenverordnung. In Quartieren mit angespanntem Wohnungsmarkt, dazu zählen Teile von Pankow und der Prenzlauer Berg, greifen zusätzliche Schutzmechanismen.
Wir prüfen Erhöhungsverlangen auf formelle Wirksamkeit (Begründung mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, Zustimmungsfrist) und beraten Vermieter dabei, eine Erhöhung so vorzubereiten, dass sie auch bei späterer Klage Bestand hat. Bei Modernisierungsmieterhöhungen sind die Anforderungen besonders streng — hier ist die saubere Abgrenzung zur Instandsetzung entscheidend und die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Wer Eigentum an einer Wohnung hält, ist nicht nur Eigentümer, sondern automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und unterscheidet sich grundlegend vom Mietrecht — wir beraten Eigentümer ergänzend dazu, weil die Themen in der Praxis häufig zusammenlaufen.
Typische Beratungsanlässe: Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Streit über Hausgeld und Sonderumlagen, Abgrenzung Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum, Auseinandersetzungen mit dem Verwalter oder Konflikte bei baulichen Veränderungen. Auch hier gilt: Fristen sind kurz, eine Beschlussanfechtung muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
So gehen wir vor
Im Mietrecht zählt jeder Tag — Widerspruchs- und Anfechtungsfristen sind kurz, Beweismittel müssen früh gesichert werden. Deshalb folgen wir einem schlanken Ablauf: kurzes Erstgespräch zur Sachverhalts- und Fristenklärung, Prüfung Ihrer Unterlagen (Mietvertrag, Schriftverkehr, Kündigungsschreiben, Protokolle), schriftliche Einschätzung mit Handlungsempfehlung und transparenter Kostenrahmen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Vertretung beauftragen.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Buch
Im Mietrecht beraten Sie beide Gesellschafter unserer Kanzlei — beide bearbeiten die volle Bandbreite, Mieter wie Vermieter.
Rechtsanwalt Mathias Krebs
Bearbeitet seit 2007 die volle Bandbreite mietrechtlicher Mandate — Wohnraum-Mietrecht und WEG, Mieter wie Vermieter.
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Rechtsanwältin Anne Behr
Bearbeitet die volle Bandbreite mietrechtlicher Mandate — Wohnraum-Mietrecht und WEG, Mieter wie Vermieter.
Profil ansehen →Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich nach einer Eigenbedarfskündigung, um zu reagieren?
Sie haben zwei Monate ab Zugang der Kündigung Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen — etwa bei langer Wohndauer, hohem Alter oder Krankheit. Parallel prüfen wir das Schreiben auf Form- und Begründungsfehler. Eigenbedarfskündigungen scheitern in der Praxis häufig daran, dass der Bedarf nicht konkret dargelegt ist.
Wann darf ich die Miete mindern und um wie viel?
Mietminderung ist möglich, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und schriftlich angezeigt wurde. Die Höhe hängt vom Mangel ab — wenige Prozent bei kleineren Beeinträchtigungen, bis zu 100 % bei Unbewohnbarkeit. Mindern Sie nicht eigenmächtig zu hoch: bei überzogener Minderung droht eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Mein Vermieter erhöht die Miete — muss ich zustimmen?
Sie haben in der Regel zwei Monate Zustimmungsfrist. Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen — Sie haben Zeit, das Erhöhungsverlangen prüfen zu lassen. Vermieter müssen sich an Mietspiegel, Kappungsgrenzen und Formvorschriften halten; nicht jede Mieterhöhung ist wirksam.
Was kann ich tun, wenn ich mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden bin?
Beschlussanfechtungen sind innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung beim Amtsgericht einzureichen — die Frist ist absolut, ohne Verlängerung. Wir prüfen verfahrensrechtliche Mängel und materielle Rechtswidrigkeit. Wird die Frist versäumt, ist der Beschluss bestandskräftig, egal wie offensichtlich der Fehler war.
Vertreten Sie auch Vermieter?
Ja, wir vertreten beide Seiten. Eigenbedarfskündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung, Hausgeldforderung — unsere Kanzlei führt regelmäßig Mandate auf Vermieter- und WEG-Seite, gerade rund um Berlin-Buch, Pankow und Blankenburg.
Sie haben eine Kündigung erhalten, sehen sich mit einer Mieterhöhung oder einem WEG-Beschluss konfrontiert? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular — wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
