Scheidungsanwalt Berlin-Buch
Eine Trennung ist eine der härtesten Lebenssituationen — emotional, familiär, finanziell. Rechtsanwältin Anne Behr begleitet Sie als Scheidungsanwältin in Berlin-Buch und Pankow durch Trennung, Scheidung, Sorge- und Unterhaltsfragen. Mandanten kommen aus Buch, Karow, Französisch Buchholz, Blankenburg, Prenzlauer Berg und Weißensee, dazu aus dem Brandenburger Umland um Bernau und Panketal. Familiensachen für den Bezirk Pankow werden beim Amtsgericht Pankow-Weißensee verhandelt — wir kennen das Haus.
Scheidung und Scheidungsfolgen
Eine Scheidung setzt in Deutschland das gesetzliche Trennungsjahr voraus (§ 1565 BGB) — die Ehegatten müssen mindestens zwölf Monate getrennt gelebt haben, räumlich oder ausnahmsweise innerhalb derselben Wohnung mit getrennter Haushaltsführung. Erst danach ist der Scheidungsantrag beim Familiengericht zulässig. In einvernehmlichen Fällen reicht ein Antrag eines Ehegatten, dem der andere zustimmt — der zweite Anwalt entfällt. Bei streitigen Konstellationen, größerem Vermögen oder Auslandsbezug ist die getrennte Vertretung beider Seiten der ehrlichere Weg.
Mit der Scheidung werden die finanziellen Folgen geklärt: der Zugewinnausgleich teilt den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs, der Versorgungsausgleich die erworbenen Rentenanwartschaften. Beides läuft im Verbund — wer das hinausschiebt, riskiert Streit über Jahre. Wir klären die Vermögenslage vor Antragstellung und holen Auskünfte zu Rentenkonten frühzeitig ein.
Sorge- und Umgangsrecht
Eltern bleiben nach Trennung und Scheidung in aller Regel beide sorgeberechtigt — die gemeinsame elterliche Sorge ist gesetzlicher Default (§ 1626 BGB). Alltagsangelegenheiten trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung — Schulwahl, größere medizinische Eingriffe, Wohnsitzwechsel — bleiben gemeinsam.
Streit entsteht regelmäßig um den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil oder in Einzelfällen um die Übertragung der alleinigen Sorge. Beim Umgang gilt ein eigenes Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern (§ 1684 BGB) — wir streben praktikable Regelungen an, die Alter und Schulrhythmus folgen, und vermeiden gerichtliche Eskalation, wo eine Mediationslösung trägt.
Unterhalt
Unterhalt zerfällt in drei Hauptstränge: Kindesunterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder, Trennungsunterhalt zwischen den Ehegatten während des Trennungsjahres und nachehelicher Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung. Maßstab beim Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach Einkommen des Pflichtigen und Alter des Kindes — mit einem Selbstbehalt, der das Existenzminimum schützt.
Wir berechnen Ansprüche oder Verpflichtungen konkret, klären den Auskunftsanspruch zum Einkommen der Gegenseite und verhandeln Mangelfälle. Auf der Empfänger-Seite hilft eine titulierte Forderung — durch Jugendamtsurkunde oder gerichtlichen Titel —, damit bei Zahlungsausfällen die Zwangsvollstreckung ohne neuen Erkenntnisprozess möglich ist.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Ein Ehevertrag regelt die finanziellen Folgen der Ehe oder Scheidung im Voraus. Sinnvoll vor allem bei Unternehmer-Ehen (Schutz des Betriebsvermögens), deutlichen Vermögensunterschieden, zweiter Ehe mit Kindern aus erster Verbindung oder Auslandsbezug. Nach § 1410 BGB notariell zu beurkunden — der Anwalt entwirft, der Notar beurkundet. Vorgefertigte Muster sind riskant: die Rechtsprechung kassiert einseitig belastende Eheverträge regelmäßig.
Steht die Ehe bereits zur Scheidung, übernimmt die Scheidungsfolgenvereinbarung diese Funktion. Sie regelt Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt einvernehmlich — das spart Verfahrenskosten und braucht in den meisten Punkten ebenfalls die notarielle Form.
Was wir nicht übernehmen: Bei akuter häuslicher Gewalt oder Bedrohung wenden Sie sich bitte zuerst an die Polizei (110) oder die BIG-Hotline Berlin (030 611 03 00) — Gewaltschutzverfahren nach GewSchG übernehmen wir nicht; wir verweisen auf spezialisierte Beratungsstellen und Kanzleien. Auch strafrechtliche Verfahren im Familienkontext (Körperverletzung, Stalking, Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB) gehören in die Hände einer Strafverteidigerin.
So gehen wir vor
Familienrechts-Mandate sind persönlich und vertraulich. Wir folgen einem schlanken Ablauf: Erstgespräch zur Sortierung von Lage und Fristen, schriftliche Einschätzung mit Handlungsoptionen und Kostenrahmen, dann entscheiden Sie über die Beauftragung. Bei einvernehmlichen Trennungen prüfen wir, ob eine außergerichtliche Einigung tragfähig ist. Bei streitigen Verfahren begleiten wir Sie vom ersten Schritt in unserer Kanzlei in Berlin-Buch bis zum letzten Termin vor dem Amtsgericht Pankow-Weißensee.
Ihre Scheidungsanwältin in Berlin-Buch
Familienrecht ist seit Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Anne Behr. Mandate werden ausschließlich von ihr persönlich geführt — vom Erstgespräch bis zum letzten Termin vor dem Familiengericht.
Häufige Fragen
Muss ich wirklich ein ganzes Jahr getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
In aller Regel ja — das Trennungsjahr nach § 1565 BGB ist gesetzliche Voraussetzung. Trennung bedeutet räumlich getrennte Haushalte oder, ausnahmsweise, getrennte Haushaltsführung innerhalb derselben Wohnung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in seltenen Härtefällen möglich. Vorbereitende Schritte — Auskunftsverlangen zum Vermögen, Trennungsunterhalt, Sorgerechtsregelung — können Sie aber bereits im Trennungsjahr angehen.
Brauchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung wirklich zwei Anwälte?
Nein — bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte muss dem Antrag nur zustimmen, das geht ohne eigenen Anwalt. Das spart Kosten, ist aber nur sinnvoll, wenn beide Seiten über alle wesentlichen Punkte — Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht — einig sind. Sobald über einen Punkt Streit besteht, braucht der zustimmende Ehegatte einen eigenen Anwalt.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen oder bekomme ich?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Pflichtigen, das Alter des Kindes und der geschützte Selbstbehalt. Konkrete Zahlen hängen vom Einzelfall ab — berufsbedingte Aufwendungen, Schuldendienst und weitere Unterhaltspflichten beeinflussen das Ergebnis. Wir berechnen Anspruch oder Verpflichtung auf Basis Ihrer Einkommensunterlagen und prüfen die Gegenrechnung.
Bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung bestehen?
Ja, das ist der gesetzliche Default nach § 1626 BGB — die gemeinsame Sorge endet nicht mit der Scheidung. Die alleinige Sorge wird nur in Ausnahmefällen übertragen, wenn das Kindeswohl es erfordert: dauerhafte Konflikte zwischen den Eltern oder schwerwiegende Defizite bei einem Elternteil. Familiengerichte sind zurückhaltend mit dem Eingriff, und ein gescheiterter Antrag belastet das Verhältnis dauerhaft.
Was kostet eine Scheidung bei Krebs & Behr?
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen bemisst. Bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt liegen die Gesamtkosten in einem überschaubaren Rahmen — wir nennen Ihnen den voraussichtlichen Rahmen vor der Beauftragung. Bei geringem Einkommen prüfen wir Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG.
Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular — wir melden uns vertraulich innerhalb eines Werktags. Anne Behr ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
