Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Berlin-Buch
Die Kanzlei Krebs & Behr berät Unternehmen, Selbstständige und Personalverantwortliche in arbeitsrechtlichen Fragen: vom umfassenden Arbeitsvertrag über Datenschutzrecht im Unternehmen, Vereinbarungen zu Fortbildungsmaßnahmen und Provisionsverträgen bis zu Abmahnungen und Kündigungen. Wir prüfen Ihre spezifische unternehmensinterne Konstellation im arbeitsrechtlichen Kontext, zeigen Risiken auf und vertreten Sie im Streitfall vor dem Arbeitsgericht.
Als Arbeitgeber rechtssicher kündigen
Eine Kündigung ist arbeitsrechtlich kein Routineschritt, sondern ein formstrenger Akt und der häufigste Streitpunkt vor dem Arbeitsgericht. Wer als Arbeitgeber rechtssicher kündigen will, muss Form, Frist und materielle Gründe gleichermaßen im Griff haben. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist Pflicht (§ 623 BGB); eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nichtig.
Sobald in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, greift das Kündigungsschutzgesetz. Sie brauchen dann einen anerkannten Kündigungsgrund, verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt und müssen bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl korrekt durchführen. Existiert ein Betriebsrat, ist seine Anhörung vor jeder Kündigung zwingend (§ 102 BetrVG); ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit.
Sonderkündigungsschutz bei Schwangeren, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderten Menschen oder Betriebsratsmitgliedern setzt zusätzliche Hürden. Wir prüfen vor der Zustellung, ob Ihre Kündigung vor Gericht tragfähig ist und gestalten den Ablauf so, dass Sie einem Streit gelassen entgegensehen können.
Aufhebungsvertrag statt Kündigung
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis ohne Prozessrisiko beenden wollen, ist der Aufhebungsvertrag häufig der bessere Weg. Anders als die Kündigung ist er verhandelbar, einvernehmlich und nicht klagebewehrt. Gut formuliert beendet er das Arbeitsverhältnis sauber und endgültig.
Wirtschaftlich gilt eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr als Verhandlungsbasis; die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Erfolgsaussichten einer Kündigung, der Trennungssituation und Ihrem Verhandlungsspielraum.
Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Ein Aufhebungsvertrag löst beim Arbeitnehmer regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus. Das ist ein wesentlicher Verhandlungshebel und sollte in der Abfindungshöhe und in der Formulierung des Vertrags abgebildet sein. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag aufsetzen lassen wollen, gestalten wir ihn so, dass er Ihre Interessen schützt, gerichtsfest ist und nachträgliche Anfechtungen so weit wie möglich ausschließt.
Arbeitsrecht für Kleinunternehmer
In Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Für Kleinunternehmer heißt das aber nicht, dass Sie frei kündigen können: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch hier, ebenso Mutterschutz, Elternzeit-Schutz, Schwerbehinderten-Recht und der allgemeine Schutz gegen treuwidrige oder sittenwidrige Kündigungen.
Praktisch heißt das: Eine Kündigung im Kleinbetrieb ist leichter durchsetzbar, aber nicht angriffslos. Wer einer schwangeren Mitarbeiterin, einem schwerbehinderten Beschäftigten oder kurz nach einer Diskriminierungsbeschwerde kündigt, setzt sich trotz fehlender Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes dem Risiko einer Klage aus. Auch Befristung und Probezeit haben eigene Regeln, bei deren Verletzung ein „befristetes“ Arbeitsverhältnis schnell entfristet vorliegt.
Wenn Sie als Unternehmen darüber hinaus Compliance-Strukturen, Hinweisgeberschutz oder Verträge mit Geschäftspartnern aufsetzen möchten, finden Sie auf unserer Seite für Unternehmen einen Überblick über unsere querschneidende B2B-Beratung.
Weitere Felder, in denen wir Arbeitgeber begleiten
Abmahnung und Arbeitszeugnis. Eine Abmahnung muss konkret formuliert sein, das Fehlverhalten benennen und mit Konsequenzen für den Wiederholungsfall drohen — sonst trägt sie eine spätere verhaltensbedingte Kündigung nicht. Beim Arbeitszeugnis schulden Sie wohlwollend und wahr; eine zu wohlwollende Bewertung birgt Haftungsrisiken gegenüber dem nächsten Arbeitgeber, eine zu kritische lädt zur Korrekturklage ein.
AGG und Bewerberauswahl. Schon die Stellenanzeige, die Auswahlentscheidung und die Absage können AGG-Klagen auslösen. „Junges, dynamisches Team“ oder pauschale Altersgrenzen sind klassische Stolperstellen. Wir prüfen Ihre Auswahlverfahren und Vertragsmuster, damit der Bewerbungsprozess kein AGG-Risiko produziert.
So gehen wir vor
Am Anfang steht eine nüchterne Bestandsaufnahme Ihrer Situation: Wie ist das Arbeitsverhältnis ausgestaltet, welche Schwellen greifen, welche Risiken stehen im Raum? Erst danach entscheiden Sie, ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder eine andere Lösung der wirtschaftlich tragfähigste Weg ist. Arbeitsrecht für Arbeitgeber bedeutet bei uns vor allem: vorausschauend planen, Formfehler vermeiden und im Konflikt eine klare Linie fahren. Wir vertreten Unternehmen, Selbstständige und Personalverantwortlich aus Berlin-Buch, Pankow und dem nördlichen Berliner Umland.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Fragen aus Arbeitgebersicht ist Rechtsanwalt Mathias Krebs. Er begleitet Unternehmen und Selbstständige in der Region Berlin-Buch, Pankow, Bernau und Panketal seit 2007. Mehr zur Person und zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie auf seiner Profilseite.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Ab wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
In Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern und sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Teilzeitkräfte zählen anteilig nach Wochenarbeitszeit. In kleineren Betrieben greift das KSchG nicht — Sonderkündigungsschutz und AGG gelten aber trotzdem.
Muss ich vor jeder Kündigung den Betriebsrat anhören?
Ja. Wenn ein Betriebsrat existiert, ist seine Anhörung vor jeder Kündigung Pflicht (§ 102 BetrVG). Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam — unabhängig davon, wie gut der Kündigungsgrund inhaltlich war.
Welche Form muss eine Kündigung haben?
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist nichtig — auch wenn sie inhaltlich begründet wäre. Das Original muss dem Arbeitnehmer zugehen; ein nachweisbarer Zugang ist für den Fristbeginn entscheidend.
Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung?
Oft ja. Der Aufhebungsvertrag ist klagesicher, planbar und beendet das Arbeitsverhältnis ohne Prozessrisiko. Der Preis dafür ist die Abfindung. Als Verhandlungsbasis dient ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist ein zentraler Verhandlungshebel.
Kann ich in einem Kleinbetrieb frei kündigen?
Nein. Das Kündigungsschutzgesetz greift zwar nicht, aber AGG, Mutterschutz, Schwerbehinderten-Recht und das Verbot treuwidriger Kündigungen gelten weiter. Wer einer schwangeren Mitarbeiterin oder kurz nach einer AGG-Beschwerde kündigt, läuft auch im Kleinbetrieb in eine Klage.
Wie hoch fallen Abfindungen typischerweise aus?
Als grobe Orientierung dient ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von der Stärke des Kündigungsgrundes, den Erfolgsaussichten einer Klage und dem Verhandlungsspielraum ab — sie kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Sie planen eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder wollen eine Personalmaßnahme rechtssicher aufsetzen? Schildern Sie uns Ihre Situation über unser Kontaktformular — am besten, bevor die Entscheidung fällt.
