Honorar und Anwaltskosten

Wie hoch die Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit ausfallen, lässt sich im Vorhinein nicht pauschal beziffern. Sie hängen vom Rechtsgebiet und vom Umfang unserer Tätigkeit ab und richten sich in den meisten Fällen nach dem Wert Ihres Interesses, dem sogenannten Gegenstandswert. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bevor Sie uns beauftragen, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt bei Verbrauchern eine gesetzliche Obergrenze (§ 34 RVG). Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand, etwa danach, ob ein schriftliches Gutachten notwendig wird.

Erstes Beratungsgespräch
höchstens 226,10 € 190 € zzgl. 19 % USt
Weitere Beratung oder schriftliches Gutachten
höchstens 297,50 € 250 € zzgl. 19 % USt

Werden wir danach weiter für Sie tätig, verrechnen wir die Beratungsgebühr in der Regel mit der Geschäftsgebühr für die weitere Vertretung.

Rechtsschutzversicherung

Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt alle anwaltlichen Kosten oder jeden Streitgegenstand ab. Ob Ihr Vertrag Ihren Fall erfasst, steht in Ihren Versicherungsunterlagen, verbindlich klärt es Ihr Versicherer. Holen wir die Deckungszusage für Sie ein, ist das eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit, die wir gesondert abrechnen müssen. Um diese Kosten zu vermeiden, wenden Sie sich am besten vorab selbst an Ihren Versicherer und bringen die Deckungszusage oder die Schadennummer zum Gespräch mit. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen Sie selbst.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes und bringen ihn zum ersten Gespräch mit. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe. Sie deckt Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltskosten der Gegenseite, falls Sie den Prozess verlieren.

Vergütung bei Unternehmensmandaten

Die gesetzlichen Obergrenzen für die Erstberatung gelten nur gegenüber Verbrauchern. Mit Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern treffen wir auf Wunsch eine Vergütungsvereinbarung, je nach Auftrag nach Stundensatz oder als Pauschale. So ist auch laufende Beratung, etwa im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, von Anfang an planbar. Mehr zu unserer Arbeit für Betriebe finden Sie unter Anwalt für Unternehmen.

Besonderheiten im Arbeitsrecht und nach einem Verkehrsunfall

Arbeitsrecht

Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein übernimmt diese Kosten in der Regel. Ohne Versicherung sollten Sie die eigenen Kosten von Beginn an in Ihre Entscheidung einbeziehen, zum Beispiel bei Verhandlungen über eine Abfindung.

Verkehrsunfall

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss seinen Anwalt in der Regel nicht selbst bezahlen. Die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Trifft Sie eine Mitschuld, übernimmt die Versicherung die Kosten nur anteilig. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkehrszivilrecht.

Häufige Fragen zu Anwaltskosten

Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert ist der Geldwert, um den es in Ihrer Angelegenheit geht, zum Beispiel die Höhe einer Forderung oder bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Nach diesem Wert bestimmt das RVG die Gebühren. Mit dem Wert steigen auch die Gebühren, allerdings deutlich langsamer.

Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich den Prozess gewinne?

Im Zivilprozess trägt in der Regel die unterliegende Seite die Kosten des Rechtsstreits, dazu gehören auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite (§ 91 ZPO). Gewinnt jede Seite nur teilweise, werden die Kosten nach Quote verteilt. Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz gilt diese Regel nicht, dort zahlt jede Seite ihren eigenen Anwalt.

Wann erfahre ich, was mein Mandat kosten wird?

Das erfahren Sie, bevor Sie uns beauftragen. Im Erstgespräch schätzen wir den Gegenstandswert ein und nennen Ihnen die voraussichtlichen Gebühren. Ändert sich der Umfang später, etwa weil ein Gerichtsverfahren nötig wird, sprechen wir die zusätzlichen Kosten an, bevor sie entstehen.

Was kostet die Beratung mit Beratungshilfeschein?

Mit Berechtigungsschein zahlen Sie uns lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro, die übrige Vergütung erhalten wir aus der Landeskasse. Haben Sie den Schein noch nicht, sprechen Sie uns trotzdem an. Der Antrag kann in vielen Fällen auch nachträglich gestellt werden.

Sprechen Sie uns an, wir ermitteln gemeinsam, welche Kosten in Ihrem Fall auf Sie zukommen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 030 531 475 96. Krebs & Behr Rechtsanwälte in Berlin-Buch sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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